Vermietungen von Mietwohnung und Häusern auf Mallorca - Informationen für Mieter und Vermieter
Sie sind auf der Suche nach Informationen über die Langzeitvermietung von Mietwohnungen auf Mallorca? Dann sind Sie hier genau richtig, denn die richtigen Informationsseiten über Langzeitmiete bzw. Dauermiete auf Mallorca sind nicht einfach im Internet zu finden. Wir möchten Ihnen gern behilflich dabei sein. Um mehr zum Thema Langzeitvermietung von Mietwohnungen auf Mallorca zu erfahren, lesen Sie bitte sorgfältig den folgenden Text.
Allgemeine Situation am Markt für Langzeitmietobjekte auf Mallorca
In den letzten zwei bis drei Jahren hat sich die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Mietobjekten enorm erhöht. Durch die Zureise von Mittel- und Nordeuropäern, die sich aus Flexibilitätsgründen zunächst keine Liegenschaft kaufen möchten, wächst die Nachfrage immens. Als Vermietungsagentur und Immobilienmakler auf Mallorca stellen wir ein wachsendes Interesse an Mietobjekten vorwiegend von deutscher Kundschaft fest, aber auch Österreicher und Schweizer sowie Skandinavier, Höllander und Engländer drängen als Dauermieter auf den mallorquinischen Langzeitmietmarkt. Ein Spaßvogel hat einmal ausgerechnet, daß 10% aller Nordeuropäer lieber ihr Leben in der Sonne verbringen möchten und wenn davon nur 1% Mallorca als Ziel wählt, dann würde die Insel im Mttelmeer versinken.
Die Nachfrage nach Mietwohnungen und Häusern für die Langzeitmiete wird insbesondere von der 50-plus-Generation und von jungen Familien mit Kindern getragen, die ihr Einkommen international erzielen und ihren Wohnsitz unabhängig wählen können. Die Familien fragen inbesonders Einfamilienhäuser oder große Komfort-Wohnungen wegen der Nähe der internationalen Schulen im Großraum Palma nach (siehe dazu unserer Informationsseite "Privatschulen"). Die ältere Generation sucht vorzugsweise Komfortwohnungen mit zwei bis drei Schlafzimmern in erstklassigen Appartementanlagen im Südwesten Mallorcas.
Die Südwestküste Mallorcas, d.h. der Großraum um die Bucht von Palma herum bis nach Andratx, wird eindeutig von Lanzeitmietern bevorzugt. Hier bietet Mallorca die beste Infrastruktur. Aber auch andere Gebiete wie der Süden, der Südosten, der Nordosten und die Inselmitte werden zunehmend für Langzeitmieter interessant, weil die m²-Preise für Mietwohnungen hier noch nicht das Niveau des beliebten Südwestens erreicht haben.
Erstklassige Mietobjekte für die Langzeitvermietung, die deutschem Standard entsprechen, sind auf Mallorca Mangelware, und es ist für Suchende mühsam, ein adäquates Mietobjekt zu finden. Das Angebot in den einschlägigen Zeitungen auf Mallorca beschränkt sich fast ausschließlich auf die lukrative Ferienvermietung.
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Eine Mietwohnung, ein Haus, oder eine Finca langfristig zu mieten ist auf Mallorca ohne professionelle Hilfe nicht einfach und kann für nicht spanisch sprechende Mieter zum Albtraum werden. Niemand will glauben, daß das spanische Mietgesetz auch Fallstricke hat, bis die leichtfertige Anmietung einer Mietwohnung oder eines Hauses im Alleingang ohne fachliche Beratung zur Katastrophe geführt hat.
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Die Zahl der Urlauber auf der größten Baleareninsel Mallorca nimmt Jahr für Jahr zu. Gründe dafür sind neben der Beliebtheit Mallorcas auch die Bemühungen, die Insel zunehmend ganzjährig zu vermarkten. Für den Verkauf bestimmte Immobilien werden demzufolge von den Investoren fast risikofrei lieber kurzfristig an Feriengäste vermietet als an Langzeitmieter. Das erhält dem Eigentümer einerseits seine Flexibilität für einen eventuellen Verkauf und andererseits sind die Einahmen aus der Ferienvermietung zum Teil viermal so hoch wie die aus der Langzeitvermietung. Die Folge ist ein Preisniveau für Langzeitmieten, das vor allem in den Trendgebieten wie beispielsweise an Mallorcas Südwestküste höher ist als in Deutschland.
Ein Eigentümer einer Immobilien wird immer eine gutbezahlte Ferienvermietung einer Langzeitvermietung vorziehen und wenn er die Chance hat, die Liegenschaft zu verkaufen, dann hat ein Verkauf immer Vorrang.
Da fast alle Langzeitmietobjekte mit der Ferienvermietung konkurrieren, werden wir unsere Langzeitmietobjekte permanent auf unserer Seite im aktuellen Bestand zeigen. Dies führt immer wieder zu der Nachfrage von Langzeitmietern "warum das eine oder andere Mietobjekt schon seit Monaten im aktuellen Bestand ist und ob etwas falsch sei mit diesem Objekt". Die Antwort darauf ist einfach: Wir können nicht unsere Langzeitmietobjekte ständig von der Seite runter nehmen, wenn sie kurzfristig mal an Urlauber vermietet werden. Der Verwaltungsaufwand für eine derartige Aktion wäre viel zu groß.
Wann soll ich die Suche nach einem geeigneten Mietobjekt beginnen?
Wenn Sie heute ein Angebot über ein Langzeitmietobjekt in einer mallorquinischen Zeitung oder bei einem Vermietungs-Makler entdecken, können Sie davon ausgehen, daß dieses Mietobjekt innerhalb weniger Tage vermietet wird. Das liegt daran, daß Mietobjekte auf Mallorca an dem Tag auf den Markt kommen, an dem der bisherige Mieter auszieht. Genau an diesem Tag beginnt die Suche nach einem Nachmieter. Und diese Suche wird meist von vielen mehr oder weniger professionellen Anbietern intensiv vorangetrieben. Dieser schnellebige Prozeß wird nur dadurch unterbrochen, daß der Vermieter seine Immobilie gleichzeitig auch Feriengästen anbietet, was sehr oft der Fall ist. Dann startet die Angebots-Prozedur für die Langzeitmiete wieder, wenn der Feriengast den Wohnraum verlassen hat. Ferienvermietung und Langzeitvermietung stehen in ewiger Konkurrenz auf Mallorca und erschweren die Anmietung für Dauermieter.
Auch können vermietete Objekte auf Mallorca selten früher als einen Monat vor Vertragsende von potentiellen Nachmietern besichtigt werden, weil einerseits Mieter regelmäßig nicht bereit sind, sich von Ihren Vermietern dafür einspannen zu lassen. Andererseits haben Mieter auf Mallorca eine 30-tägige Kündigungsfrist, und es ist demzufolge sinnlos, sich Mietobjekte vorher anzusehen, weil niemand weiß wie sich letztendlich der Mieter entscheiden wird. Es kann nämlich auch sein, daß der jetzige Mieter seinen Vertrag einfach weiterlaufen läßt. Noch aussichtsloser wird die Anfrage nach einem Besichtigungstermin, wenn Feriengäste für teueres Geld das Mietobjekt bewohnen.
Bedenken Sie bitte bei Ihren Planungen, daß die Mietkultur auf Mallorca völlig anders ist als in Deutschland, Österereich oder in der Schweiz. Wenn Sie beispielsweise zum 1. Januar auf Mallorca eine Wohnung oder ein Haus langfristig anmieten möchten, sollten Sie Ihre Suche frühestens einen Monat vorher beginnen. Es macht wenig Sinn, sich Monate vorher Mietobjekte anzuschauen, weil kein Vermieter Ihnen einen Vertrag gibt, ohne zu wissen, wie sich sein derzeitiger Mieter einen Monat vor Vertragsende entscheiden wird. Laut Mietgesetz kann der Mieter nach einem Jahr den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zu insgesamt fünf Jahren verlängern, weil seine gesetzlich zugesicherte Vertragsfrist erst nach fünf Jahren abläuft. Schon aus diesem Grund verbietet es sich für den Vermieter von selbst, Ihnen vorher einen Vertrag zu geben. Schlimmstenfalls hat dann der Vermieter am 1. Januar zwei gültige Mietverträge in der Hand.
Es macht genauso wenig Sinn, sich Monate vorher unbewohnte Wohnungen oder Häuser anzuschauen. Meinen Sie wirklich, daß der Vermieter Ihnen drei oder vier Monate vor Vertragsbeginn einen Vertrag aushändigt, ohne daß Sie ihm die Zeit bis zum Vertragbeginn bezahlen? Auf einem Wohnungsmarkt mit knappem Angebot, und dazu gehört Mallorca derzeit, kommt soetwas nur bei Wohnungen oder Häusern vor, die aus bestimmten Gründen niemand mieten will. Komfortwohnung müssen auf Mallorca Geld verdienen, und das tun sie problemlos und nicht zu knapp. Wenn ein Vermieter dennoch dazu bereit ist, Ihnen Monate vorher einen Mietvertrag bis zum Mietbeginn auszuhändigen, dann sollten bei Ihnen alle Alarmglocken angehen, denn dann haben Sie in der Regel Wohnraum angemietet, an dem Sie wenig Freude haben werden oder Sie sind einem Betrüger aufgesessen, der Ihr Geld kassiert hat und Ihnen die Wohnung bei Mietbeginn gar nicht aushändigen kann oder will. Wenn Sie jetzt meinen, daß man soetwas mit Verklagen ausgleichen kann, dann haben Sie noch nicht das richtige Verständnis, was in Spanien gerichtlich machbar ist und was nicht und vor allem, was es kostet eine Klage erfolgreich duchzuziehen.
Mietpreise für Mietwohnungen bei Langzeitmiete
Für eine nicht außergewöhnliche 100m² große 2-Schlafzimmer Mietwohnung wird beispielsweise in der Stadt Palma bis zu 1.000 € Monatsmiete verlangt. Für mittleren Standard zahlen Sie außerhalb Palmas 12 € und mehr pro m², und im gehobenen Segment können es schnell mal über 15 € pro m² werden. Eine 100m² Luxuswohnung am Meer in Santa Ponsa findet für 2.500 € Monatsmiete schnell einen Langzeitmieter. Freistehende Häuser in Küstennähe werden selten unter 2.500 € pro Monatmiete angeboten.
Bei Fincas kann die Miete auch schon mal weniger als 1.000 € pro Monat betragen, allerdings entspricht dann der Komfort dieser Häuser nicht unbedingt dem Anspruchsniveau eines nordeuropäischen Groß-städters. Sehr oft bleibt auch die mündliche Zusage von unseriösen Vermittlern, daß der Telefon- und Internetanschluß für ein ländliches Mietobjekt innerhalb eines Monats kommt, bis in alle Ewigkeit leider nur ein Verprechen. Preiswerte Fincas und Landhäuser befinden sich außerdem selten in der Nähe der internationalen Schulen (siehe Infos über internationale Privatschulen auf Mallorca) Wer nicht drei bis vier Stunden am Tag damit beschäftigt sein will, seine Kinder hin- und herzufahren, der sollte bei den Distanzen sehr genau hinschauen. Vielen fällt erst nach Abschluß des Mietvertrages auf, daß Mallorca eine große Insel ist (siehe Entfernung auf Mallorca unter Mallorca Infos).
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Ein Swimmingpool, eine Garage, eine Komfortausstattung mit Heizung und Klimaanlage, Strand- und Palmanähe sowie ein Meerblick erhöhen grundsätzlich die Mietforderungen. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Auf der begehrten Insel Mallorca werden auch traumhafte Luxusvillen in Spitzenlage als Langzeit-Mietobjekte zu Mietpreise angeboten, die sich so manch einer kaum vorstellen kann. In Andratx oder in Son Vida wird schnell mal die 10.000 € Grenze für eine Monatsmiete durchbrochen. Unser derzeit teuerstes Mietobjekt befindet sich in einer Spitzenlage auf der Halbinsel Formentor bei Pollenca und kostet 40.000 € Miete monatlich.
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Allgemeine Informationen zur Anbahnung von Mietverträge in Spanien
Von Mietobjekten auf Mallorca gibt es selten ausführliche Exposés, es sei denn, diese Immobilien werden gleichzeitig als Verkaufsobjekte angeboten, was oft der Fall ist. (Die bevorzugte Vermarktung einer Immobilie ist auf Mallorca fast immer die Reihenfolge: Verkauf - Ferienvermietung - Langzeitvermietung).
Grundrißpläne werden von den Eigentümern grundsätzlich nur Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt. Alle m²-Angaben in unseren Beschreibungen sind deshalb Angaben, die wir von den Eigentümern im guten Glauben übernehmen.
Flächenangaben von Häusern und Wohnungen beziehen sich auf Mallorca fast immer auf die superficie construida, die bebaute Fläche (Konstruktionsfläche). Diese Bruttogeschoßfläche entspricht nicht der Netto-Wohnfläche. Vielmehr werden auch die Außenmauern mitberechnet und bei Wohnungen ist in der Flächenangabe auch ein Anteil an Gemeinschaftsflächen (Flur etc.) enthalten. Die Nettowohnfläche liegt bis zu 15% unter dem Wert der Konstruktionsfläche. Wenn man Ihnen auf Mallorca eine 100m²-Wohnung anbietet, werden Sie beim Nachmessen gelegentlich nur 85m² feststellen. Der Unterschied hat seinen Grund darin, daß man auf Mallorca in der Regel die Konstruktionsfläche, manchmal die Nutzfläche und fast nie die Netto-Wohnfläche anbietet. Nur deutsche Vermieter nennen uns gelegentlich die Netto-Wohnfläche.
Wir werden deshalb oft gefragt, wenn wir ein 300m²-Haus besichtigen, ob es sich um das gleiche Haus handelt, das wir angeboten haben. Schlimmstenfals wird uns Bauernfängerei unterstellt. Da wir aber auch spanische Mieter betreuen, müssen wir uns nach den Gepflogenheiten des Landes richten.
Die einzige objektive Grundlage für einen Vertrag, den Sie und der Vermieter guten Gewissens unterschreiben können, ist deshalb eine Besichtigung vor Ort. Aufgrund der Besonderheiten des spanischen Mietgesetzes verzichten die meisten Vermieter auf einen Vertrag, wenn der zukünftige Mieter das Mietobjekt vorher noch nicht besichtigt hat, weil deutsche Mieter oft eine andere Vorstellung von der Soll-Qualität einer Liegenschaft haben, als sie hinterher vorfinden. Die spanischen Vermieter wissen von dieser Diskrepanz und hüten sich vor Zusicherungen in Verträgen, weil mit ihnen der Ärger programmiert ist. In Spanien wird gemietet wie gesehen und nicht gemietet was vor der Besichtigung mündlich zugesichert wurde, d.h. jedoch nicht, daß im Mietvertrag nichts zugesichert wird. Sie werden aber in keinem Mietvertrag m²-Angaben finden. Auf das "hinterher-Nachmeß-Spielchen" läßt sich kein Vermieter auf Mallorca ein.
Gute Chancen, ein relativ günstiges Langzeitmietobjekt zu ergattern haben Sie nur, wenn der Mietbeginn in den Monaten November bis April liegt. Ab Mai sinken die Aussichten, eine passable möblierte Mietwohnung oder ein Haus oder eine Finca zu finden, weil in der Hochsaison das große Geldverdienen beginnt. Von Juni bis Ende August auf Verdacht nach Mallorca zu reisen in der Absicht, dort ohne professionelle Hilfe eine Wohnung, ein Haus oder eine Finca langfristig anzumieten, ist so gut wie aussichtslos.
Auf Mallorca mietet man entweder als Feriengast tage-, wochen- oder monatsweise oder als Langzeitmieter für mindestens ein Jahr. Für Ferienmieter ist in den Monaten von Mai bis Oktober die Miete doppelt bis viermal so hoch wie in den übrigen Monaten. Das liegt nicht nur an den Feriengästen, sondern auch an den zigtausend zusätzlichen Arbeitskräften vom Festland, die in der Saison in Gastronomie und Hotellerie aushelfen und unterkommen müssen. Da müssen manchmal auch ohne Wissen des Vermieters möblierte Luxusobjekte herhalten, die sich dann mehrere Leute „solidarisch" teilen. Aus diesem Grund werden Sie auch in Ihrem Mietvertrag meistens mit dem Verbot der Untervermietung konfrontiert. Das aber heißt nicht, daß Oma und Opa und Ihre Freunde nicht zu Besuch kommen können. Es bedeutet lediglich, daß Sie Ihre 1.000 €uro teure Mietwohnung nicht als fleißiger Subunternehmer an 20 Afrikaner für insgesamt 3.000 € im Monat untervermieten dürfen.
Das spanische Mietgesetz
Als zukünftiger Mieter sollten Sie sich zumindest mit den Grundregeln des spanischen Mietgesetzes vertraut machen. Das neue Mietgesetz wurde im Jahre 1994 mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 1995 verabschiedet. Das städtische Mietgesetz, genannt LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos) regelt Mietverträge zu Wohnzwecken. Sogenannte Saison-Mietverträge können dagegen frei vereinbart werden und unterliegen nicht diesem Gesetz.
Saison-Mietverträge
Soweit der Eigentümer die Immobilie weiterhin zeitweise selbst nutzen möchte, wird in der Regel ein sogenannter Saison-Mietvertrag geschlossen, und dieser sollte auch eindeutig als solcher deklariert werden. Saison-Mietverträge haben den Vorteil, daß der Vertragsinhalt und die Mietdauer frei gestaltet werden kann, aber den Nachteil, daß sie zeitlich unbedingt befristet sind. Ein Saison-Mietvertrag unterliegt, wenn er ohne Formfehler aufgesetzt wurde, nicht dem Mietgesetz. Bestimmte Formfehler können dazu führen, daß ein Saison-Mietvertrag als Mietvertrag nach dem Mietgesetz ausgelegt werden kann. Bei Saisonverträgen handelt es sich um Mietverträge von kurzer Dauer bis zu maximal einem Jahr. Saisonverträge werden vorzugsweise mit Saisonarbeitern, die einen Wohnraum nur für eine Saison anmieten wollen geschlossen. Aber auch andere Personenkreise benötigen Saisonverträge wie Immobiliensuchende, Bauherren oder ältere Menschen, die beispielsweise auf Mallorca überwintern möchten, also grundsätzlich Personen, die ihren festen Wohnssitz in ihrem Heimatland für die Dauer des Mietverhältnisses nicht aufgeben wollen.
Langzeitmietverträge
Vorteilhafter aus Sicht des Mieters ist dagegen die Einordnung des Mietvertrages nach dem spanischen Mietgesetz, da dieses Gesetz dem Mieter und seiner Familie ein langfristiges Mietverhältnis sichert. Eine besondere Form ist für die Abfassung des Mietvertrages nicht vorgeschrieben. Er könnte grundsätzlich auch mündlich nach Absprache geschlossen werden, wozu wir aber aus Beweisgründen nicht raten. Besondere Vereinbarungen und Zusicherungen sollten im Vertrag aus den gleichen Gründen detailliert festgehalten werden. Langzeit-Mietverträge werden grundsätzlich auf spanisch und in Übereinstimmung mit dem spanischen Mietgesetz abgefaßt. Nur von professionellen Vermietungsagenturen mit deutschsprechendem Personal erhalten Sie eine deutsche Übersetzung, auf die Sie sich im Ernstfall verlassen können. Wenn Ihr Vermietungsagent selber kein Spanisch sprechen kann, was auf Mallorca oft der Fall ist, dann hüten Sie sich davor, einen spanischen Mietvertrag zu unterschreiben, auch wenn man Ihnen versichert, daß die deutsche Übersetzung den gleichen Wortlaut hat. Gewitzte Anwälte können Ihnen heute einen Mietvertrag vorlegen, der mit Sicherheit bei Bedarf die gesetzlichen Vorschriften zu Ihrem Nachteil aushebeln kann. Damit dies nicht geschieht, können Sie Ihrerseits den Vertrag für teures Geld durch einen Anwalt prüfen lassen, oder Sie suchen sich gleich ein Vermietungs-Unternehmen, daß sich am Markt gut etabliert hat und nicht durch sinnloses Werbegeschrei auffällt.
Die Dauer des Mietverhältnisses
Die Dauer des Mietverhältnisses kann von den Parteien frei vereinbart werden. Der Langzeitmietvertrag für eine Mietwohnung oder für ein Haus hat im Regelfall eine Laufzeit von 12 Monaten. Das Vertrag verlängert sich nach Ablauf eines Jahres um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal fünf Jahren, es sei denn, der Mieter erklärt jeweils einen Monat vor Ablauf eines Jahres, daß er das Mietverhältnis beenden möchte. Wenn nach Ablauf der obligatorischen fünf Jahre keine der Parteien erklärt, daß sie den Mietvertrag beenden möchte, verlängert sich das Mietverhältnis um weitere drei Jahre. Danach müssen beide Parteien einen neuen Vertrag schließen, wenn sie das Mietverhältnis darüber hinaus fortsetzen möchten.
Auszug aus dem Spanischen Mietgesetz
Ley de Arrendamientos Urbanos 29/1994 Artikel 9.
Die Dauer des Mietverhältnisses ist von den Vertragsparteien frei zu bestimmen. Liegt die Dauer unter fünf Jahren, so verlängert sich der Vertrag bei Ablauf automatisch um ein Jahr bis eine Mindestdauer von fünf Jahren erreicht wird, es sei denn, der Mieter kündigt dem Vermieter mindestens dreißig Tage vor Ablauf des Vertrages oder vor der jährlichen automatischen Verlängerung.
Mietverträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind oder deren Dauer nicht vereinbart worden ist, haben die Dauer von einem Jahr, unbeschaded der unter Absatz 1 beschriebenen automatischen Verlängerung zugunsten des Mieters.
Die automatische Verlängerung kommt nicht zum Tragen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich im Vertrag auf die Notwendigkeit für den Vermieter hingewiesen wird, den Wohnraum vor Ablauf des Mindestdauer von fünf Jahren für Eigenbedarf zu nutzen.
Miete
Die Miete oder der Mietzins ist nach internationalem Schuldrecht die Gegen-leistung, die der Mieter dem Vermieter auf Grund eines Mietvertrages für die Überlassung einer Mietsache schuldet. Die Miete kann in Spanien von den Parteien frei vereinbart werden. Sie wird nicht wie beispielsweise in Deutschland über Vergleichsmieten oder Mietpreisspiegel reguliert. Obwohl bezüglich der Höhe des Mietzinses die Vertragsparteien frei sind, läßt das spanische Mietgesetz jedoch in den ersten fünf Jahren nur eine Anpassung der Miete an den Lebenshaltungskostenindex zu.
Die Warmmiete entspricht im deutschen Sprachgebrauch dem gesamten Mietbetrag einschließlich der Nebenkosten, den der Mieter an den Vermieter zahlen muß. Dieser Begriff ist auf Mallorca unbekannt und findet demzufolge auch keine Anwendung.
Kaltmiete (Nettomonatsmiete) bezieht sich im deutschen Sprachgebrauch auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Auch dieser Begriff ist auf Mallorca nicht gebräuchlich. In der Regel wird auf Mallorca jedoch die Miete gefordert, die im deutschen Sprachgebrauch der Kaltmiete entspricht.
Nebenkosten bei Langzeit-Mietverträgen
Zusätzlich zur Miete sind in Spanien die Nebenkosten grundsätzlich direkt vom Mieter zu zahlen. Der Umfang der Nebenkosten sollte schriftlich im Mietvertrag detailliert festgehalten werden. Eine Nebenkostenabrechnung, wie sie im deutschsprachigen Raum bekannt ist, wird auf Mallorca nicht praktiziert. Die Kosten für alle seine individuelle und meßbaren Verbräuche und Dienstleistungen muß der Mieter auf Mallorca selbst direkt an den jeweiligen Versorger zahlen. Bei seiner Gesamtkostenkalkulation sollte jeder Mieter demzufolge zu seiner Nettomonatsmiete in der Regel seine Verbrauchskosten addieren. Im Normalfall sind dies der Verbrauch an Wasser und Strom (Abrechnung alle zwei Monate rückwirkend mit den Versorgungsunternehmen), die Müllgebühren (Rechnung kommt einmal im Jahr von der Gemeinde), die Heizkosten (der Mieter bestellt auf eigene Rechnung direkt Heizöl oder Gas), die Telefon- und Internetkosten (rechnet die Telefonica rückwirkend jeden Monat ab). Bei einigen Landhäusern und Fincas, die über eigene Brunnen verfügen, entfallen die Wasserkosten. Fincas haben oft einen eigenen Dieselgenerator für die Erzeugung von Strom und zunehmend auch Solaranlagen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei der Abrechnung der sogenannten Gemeinschaftskosten: Bei Wohnungen in Appartementanlagen mit Swimmingpool und gepflegter Gartenanlage entstehen für die Pflege und Instanthaltung teils sehr hohe Gemeinschaftkosten, die fast immer bereits in der Mietforderung enthalten sind. Die Vermieter verlassen sich selten darauf, daß der Mieter nach Ablauf eines Jahres eine hohe Abrechnung für diese Kosten begleichen kann und kalkulieren diese Nebenkosten demzufolge in den Mietpreis hinein.
Wir werden oft im Vorfeld gefragt, wie hoch die Nebenkosten sind. Die Antwort darauf ist einfach: Es gibt fixe und es gibt variable Nebenkosten. Der Anschluß für eine Telefonlinie ist fix und kostet bei der Telefonica 15,89 € pro Monat. Über den variablen Anteil der Telefonkosten können wir keine Auskunft geben, weil der davon abhängt, wie fleißig Sie für die Telefongesellschaft arbeiten. Das gleiche gilt für die anderen Nebenkosten. Mit Kerzenbeleuchtung können Sie den Stromversorger so richtig ärgern, und wenn die Klimaanlage Tag und Nacht läuft, bekommen Sie wahrscheinlich jedes Jahr eine goldene Uhr geschenkt. Die Bezahlung der Heizkosten ist auf Mallorca grundsätzlich anders geregelt als in Nordeuropa. Eine Zentralheizung ist auf Mallorca immer eine individuelle Wohnungsheizung und nie eine zentrale Heizung in einem Keller eines Mietshauses, die sich mehrere Mieter teilen. Demzufolge rechnet jeder Mieter seinen eigenen Verbrauch an Gas, Öl oder Strom für seine Art der Heizung mit dem jeweiligen Energielieferanten selber ab und nicht mit dem Vermieter.
Zahlungen bei Vertragunterzeichnung
Bei Vertragsunterzeichnung ist die erste Monatsmiete, die Kaution in Höhe einer Monatsmiete sowie die Vermittlungs-Provision für den Vermittlungsagenten in bar zu zahlen. Bei voll möblierten Mietobjekten erhöht sich die Kaution meist auf zwei, manchmal auch auf drei Monatsmieten. Zunehmend verlangen vor allem spanische Vermieter die Vorauszahlung einer ganzen Jahresmiete oder eine Bankgarantie von ihrem zukünftigen Mieter, wenn dieser aus dem Ausland kommt. Wenn Sie bei der Vertragsunterzeichnung diese Gelder nicht in bar dabei haben, laufen Sie Gefahr, daß Sie den Mietvertrag nicht ausgehändigt bekommen. Vermieter akzeptieren grundsätzlich keine Schecks oder Kreditkarten. Sollten Sie vorab beispielsweise die Kaution an den Vermieter überwiesen haben, dann stellen Sie sicher, daß Sie einen von der Bank abgestempelten Überweisungsbeleg am Tag der Unterzeichnung vorlegen können. Denken Sie daran, daß eine Auslandsüberweisung zum Teil bis zu einer Woche braucht, bis sie auf dem Konto des Vermieters gebucht wird. Im Zweifelsfall wartet der Vermieter auf den Eingang der Kaution auf seinem Konto.
Unsere Vermittlungsprovision
Nach der Vermittlung eines Mietobjektes und nach erfolgreicher Verhandlung und Formulierung eines rechtsgültigen spanischen Mietvertrages berechnen wir Ihnen 1,5 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Selbstverständlich erhalten Sie eine deutsche Übersetzung des spanischen Mietvertrages spätesten bei der Vertragsunterzeichnung.
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